Steueroptimierung durch Kadervorsorge

Besonders attraktiv ist die sofortige (einmalige) Steuerersparnis auf Einkäufen, die je nach Steuerdomizil und Progression des Versicherten durchschnittlich ca. 30 bis 35 % des Einkaufsbetrages ausmacht, weil Einkäufe nach allen kantonalen Steuergesetzen und auch bei der direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden können.
Zudem können Sie, wiederkehrend bis zur Pensionierung, durch nachhaltig tiefere Vermögens- und Einkommenssteuern dank steuerbefreitem Vermögen und Einkommen (auf Einkäufen, Sparprämien und laufenden Vermögenserträgen) profitieren. Je nach Vermögensertrag des Pensionskassenguthabens und steuerlicher Belastung ergibt dies noch einmal ca. 1 bis 3 % des Sparkapitals als wiederkehrende jährliche Steuerersparnis bis zur Pensionierung. Lassen Sie sich Ihre Steuersparmöglichkeiten aufzeigen!


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