Berechnung von Einkaufslücken

Versicherte können im Rahmen der reglementarischen und gesetzlichen Vorschriften jederzeit fehlende Beitragsjahre einkaufen. Die einfachste Art stellt die Überweisung des entsprechenden Barbetrages dar. Als Besonderheit kann der Einkauf jedoch auch in anderen Formen, wie zum Beispiel durch die Übertragung von bestehenden Wertschriftendepots und unbelasteten Schuldbriefen, vollzogen werden. Dabei wird das Eigentum der Wertpapiere vertraglich vom Versicherten auf die Sammelstiftung übertragen. Diese Art des Einkaufs von fehlenden Beitragsjahren darf als einzigartig bezeichnet werden. Gerne berechnen wir für Sie Ihre Einkaufsreserve!
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