Hubert
Bachmann /
Vertretung vor Behörden
Viele
Steuerpflichtige verzichten auf ein Rechtsmittel gegen eine Veranlagungsverfügung,
da sie die Abweichungen zu ihrer Selbstdeklaration nicht nachvollziehen
können oder keine Auseinandersetzung mit den Steuerbehörden
wollen. Wir wägen für
Sie Chancen und Risiken einer Einsprache ab und zeigen Ihnen die
Möglichkeiten klar auf.
Steuerplanung
und -optimierung . Steuererklärung
. Vertretung
vor Behörden
Beratung
bei Zuzug aus dem Ausland und Wegzug ins Ausland . MWST-Pflicht
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