MWST-Pflicht

MWST-Risk-Check
Abrechnung der MWST

Die Mehrwertsteuer kann für Ärzte und Zahnärzte ungeahnte Stolpersteine beinhalten!
So kann der Medikamentenverkauf durch Ärzte (Selbstdispensation) oder die Verrechnung von Implantaten bei Zahnärzten zu einer Mehrwertsteuer-Pflicht führen. Wir zeigen Ihnen auf, wo in Ihrer Praxis die Mehrwertsteuer-Risiken liegen. Bei einer Überschreitung der Umsatzlimite kann die MWST-Pflicht in einigen Fällen mit organisatorischen Mitteln verhindert werden. Wenn eine Anmeldung bei der Mehrwertsteuer erforderlich wird, unterstützen wir Sie dabei sowie bei der halbjährlichen oder quartalsweisen Erstellung der MWST-Abrechnungen.
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