Hubert
Bachmann / Beratung
bei Zuzug aus dem Ausland und Wegzug ins Ausland
Beim
Zuzug in die Schweiz unterstehen Nicht-Schweizer bei unselbstständiger
Erwerbstätigkeit der Quellensteuer. Wenn das Bruttoeinkommen
pro Jahr 120'000 Franken übersteigt, wird nachträglich
eine ordentliche Veranlagung durchgeführt. Auch mit dem Erhalt
der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) endet die Quellensteuer-Pflicht.
Bei selbstständiger Tätigkeit wird immer eine ordentliche
Veranlagung vorgenommen.
Wir unterstützen Sie bei
der Abrechnung der Quellensteuer sowie beim Wechsel von der Quellensteuer
in die ordentliche Veranlagung.
Steuerplanung
und -optimierung . Steuererklärung
. Vertretung
vor Behörden
Beratung
bei Zuzug aus dem Ausland und Wegzug ins Ausland . MWST-Pflicht
|